Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
Unter Vorsitz des CDU - Abgeordneten Thomas Strobl (Heilbronn), befasst sich dieser 13-köpfige Ausschuss vornehmlich mit parlamentarischen Fragen. So werden innere Angelegenheiten und Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages und Vorlagen europäischer Gremien behandelt. Streitig sind dabei vor allem Verfahren im Plenum und anderer Ausschüsse, sowie Einzelfallentscheidungen des Bundestagspräsidenten bei Plenardebatten. Immer dann obliegt die Auslegung dem Geschäftsordnungsausschuss. Auf Verlangen kann die vom Ausschuss beschlossene Auslegung dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt werden.
Der Ausschuss ist auch in die Gesetzberatung eingeschaltet. Federführend zuständig ist er für alle Gesetze, die den Rechtsstatus des Bundestages oder seiner Mitglieder betreffen, bis auf Grundgesetzänderungen. Auch zuständig ist er beispielsweise für eine Änderung des Bundeswahlgesetzes.
Weiterhin werden hier Abgeordnete auf eine eventuell frühere Tätigkeit in der Staatssicherheit der DDR überprüft.
Im Bereich der Immunität fasst das Gremium Beschlüsse über die Aufhebung dieser, wenn bei Abgeordneten ein Ermittlungsverfahren anhängig ist oder Zwangsmaßnahmen angeordnet werden sollen.
Die Wahlprüfung erfolgt, wenn ein Bürger die Prüfung von Unregelmäßigkeiten bei der Bundestagswahl beantragt oder sich sonst in seinem Wahlrecht verletzt sieht.
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (Homepage des Deutschen Bundestages)