Jörg van Essen - Ihr Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Hamm

Rede vom 11.04.08

zur Beratung eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches

(nachfolgende Rede zu Protokoll gegeben)


Es ist ärgerlich, dass wir uns bei einem so wichtigem Thema wie der Bewahrung des Friedens mit einem Schaufensterantrag beschäftigen müssen. Es ist bekannt, dass ich grundsätzlich großen Respekt vor Gesetzentwürfen habe, die von einer Oppositionsfraktion erarbeitet werden. Wir alle wissen sehr genau, wie viel Arbeit damit verbunden ist und welchen Aufwand es darstellt, einen solchen ohne ministerielle Hilfe vorzulegen. Hier ist eine solche Mühe leider nicht erkennbar. Die Begründung ist mehr als dünn. Bei dem heute vorliegenden dreiseitigen Antrag geht es nur um kurze Effekthascherei: So wie die Fraktion der Linken generell jedem Einsatz der Bundeswehr ihre Zustimmung verweigert, geht es auch bei diesem Antrag nicht um die Sache. 


Nein, man hat vielmehr den Eindruck, dass die Linke, nachdem sie zuletzt auch mit ihrer Klage gegen den Tornado-Einsatz in Afghanistan in Karlsruhe gescheitert ist,nun einen neuen Schauplatz zum Vortrag alter Argumente, dieses Mal im Strafrecht, eröffnen will. Ein solches Vorgehen ist unseriös! An solchen Spielchen wird sich meine Fraktion nicht beteiligen. 


Dabei ist es ja in der Tat richtig, dass man sich darüber unterhalten kann, inwieweit § 80 StGB die Vorgaben von Art. 26 Grundgesetz tatsächlich umsetzt. Auch in dem Standardkommentar von Fischer zum StGB heißt es, dass die Vorschrift den Verfassungsauftrag des Art.26 I 2 GG „im Wesentlichen erfüllt“ – man kann also durchaus über Nuancen streiten. Man mag auch darüber diskutieren können, ob aufgrund der zitierten Bewertungen des Generalbundesanwalts eine Anpassung des Straftatbestandes angezeigt ist. 


Der Gesetzentwurf der Linken sieht allerdings keine „Präzisierung und Ergänzung“ vor, sondern die vollkommene Neufassung des § 80 StGB. So ist zum Beispiel auch von dem Tatbestandsmerkmal der Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr die Rede. So muss es sich ja bisher um einen Krieg handeln, an dem nach den Vorstellungen des Täters die Bundesrepublik unter Einsatz ihrer Streitkräfte als kriegführende Macht beteiligt werden soll. § 80 StGB schützt den Völkerfrieden nicht umfassend. 


Friedensverrat – und darüber reden wir hier – ist schon jetzt keine Petitesse. Es ist richtig, hier das scharfe Schwert des Strafrechts einzusetzen. Auch unsere Geschichte lehrt uns, den Frieden zu bewahren. Aber: Der vorschnelle Ruf nach dem Staatsanwalt darf nicht dazu führen, dass das Schwert stumpf wird. Ich erinnere mich noch gut an eine Strafanzeige der Partei Die Grünen gegen Helmut Schmidt, Hans Dietrich Genscher, Hans Apel, Helmut Kohl, Herbert Wehner und Wolfgang Mischnick wegen des Plans, die neuen Pershing-2-Raketen und Cruise Missile der USA entsprechend des NATO-Beschlusses zu stationieren – die Grünen sahen damals darin einen Verstoß gegen § 80 StGB.


Die Geschichte hat uns damals recht gegeben. Ein Angriffskrieg wurde damals nicht vorbereitet. Tatsächlich wissen wir heute, dass die damalige Entscheidung wahrscheinlich ein wesentlicher Mosaikstein hin zu „Glasnost“ und zum Mauerfall war. 


Gleichzeitig – das möchte ich an dieser Stelle auch sagen – ist das Verhalten der rotgrünen Bundesregierung im Irak-Krieg auch nach dem Schreiben des Generalbundesanwalts nicht ad acta zu legen. Mit dem 1. Untersuchungsausschuss stehen uns als Parlamentariern aber ganz andere Instrumente als das StGB zur Verfügung. Das Gremium wird sich noch mit der Widersprüchlichkeit der alten Bundesregierung in Sachen Irak-Krieg zu beschäftigen haben. Ob und inwieweit damit auch strafrechtliche Implikationen verbunden sind, werden wir sehen. Eine Lehre aus den Kriegen der Vergangenheit ist für mich vor allem diese: Bei der Entscheidung zwischen Krieg und Frieden ist zuallererst ein starkes Parlament gefordert. Leider verweigern sich die Linken seit jeher der außenpolitischen Verantwortung aller Parteien. Dabei wissen wir alle: Die Justiz alleine wird den Weltfrieden nicht bewahren können.

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Sonntag, 5. Februar 2012
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