zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilung nach Jugendstrafrecht
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Frau Ministerin Zypries, ich danke Ihnen für den nachdenklichen Ton, den Sie bei diesem Thema angeschlagen haben. Ich glaube, das ist auch angemessen. Ich hätte mir gewünscht, dass auch die abschließenden Beratungen im Rechtsausschuss in diesem Ton durchgeführt worden wären. Ich werde mich bemühen, das in dieser Debatte genauso zu tun wie Sie.
Das Thema, zu dem wir zu entscheiden haben, ist in vielfältiger Form mit verfassungsrechtlichen Fragen, aber auch mit Fragen der Menschenrechte verknüpft. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sind mehrere Verfahren anhängig. Der Gerichtshof wird in wenigen Wochen dazu verhandeln. Da ich die Eilbedürftigkeit der heutigen Entscheidung nicht sehe, hätte ich mir gewünscht, dass wir die Entscheidung zunächst abgewartet hätten, um zu wissen, welche Konsequenzen für uns daraus folgen.
(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wenn man bei der verfassungsrechtlichen Prüfung bleibt, dann muss man auch auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinweisen. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, dass es eine Ultima-Ratio-Entscheidung ist, jemanden in Sicherungsverwahrung zu bringen. Ist es das wirklich noch? Die Entwicklung in den zehn Jahren von 1996 bis 2006 zeigt, dass die Zahl der Sicherungsverwahrten in Deutschland allein in diesem Zeitraum von 176 auf 375 gestiegen ist. Das ist ein Anstieg um 125 Prozent. Insofern stellt sich die Frage, ob das wirklich noch eine Ultima-Ratio-Entscheidung ist.
Den zweiten Punkt, der für mich besonders wichtig ist, hat das Bundesverfassungsgericht auch angesprochen, nämlich die Frage der Prognosesicherheit, die insbesondere im Zusammenhang mit Jugendlichen von Bedeutung ist. Sie kann manchmal sehr leicht zu beantworten sein, wenn jemand, der zu einer Jugendstrafe verurteilt worden ist, zum Zeitpunkt der Verurteilung vielleicht 20 Jahre alt war, eine acht- oder neunjährige Haftstrafe verbüßt hat und dann, wenn sich die Gutachter mit ihm befassen müssen, um die 30 ist. Dann wird sich im Regelfall keine andere Situation darstellen als bei anderen Erwachsenen im Strafvollzug. Wie aber stellt sich die Situation dar, wenn jemand sehr früh mit 14 oder 15 Jahren unmittelbar nach Erreichen der Strafmündigkeit eine schwere Straftat begangen hat, für längere Zeit in Jugendhaft gekommen ist und dann beurteilt werden muss? In diesem Fall sind wir auf eine sichere Prognose angewiesen; denn für einen Jugendlichen ist die Entscheidung, dass er in Sicherungsverwahrung
kommt, sehr schwerwiegend.
Für meine persönliche Entscheidung war in diesem Zusammenhang ein Gespräch sehr wichtig, das ich mit einem der renommiertesten Sachverständigen für Gerichtspsychiatrie geführt habe, der mir gesagt hat, er könne eine solche Entscheidung in einer solchen Konstellation in aller Regel nicht verantwortungsvoll treffen. Seine Begründung leuchtet, glaube ich, ein. Er sagt, dieser Jugendliche sei schon sehr früh in Strafhaft gekommen und habe nie unter normalen Umständen gelebt; deshalb sei die Prognose fast oder ganz unmöglich. In einer solchen Konstellation sollte eine Entscheidung für die Sicherungsverwahrung auch nicht getroffen werden.
(Joachim Stünker [SPD]: Dann wird sie auch nicht getroffen!)
Ich glaube, wir sollten noch eine zweite Kontrollüberlegung anstellen. Wir können bald das 100-jährige Jubiläum des Jugendrechts in Deutschland feiern, das sich außerordentlich bewährt hat. Es muss nachdenklich machen, dass in den fast 90 Jahren seit Bestehen des Jugendrechts in Deutschland das Thema der Sicherungsverwahrung für Jugendliche nie diskutiert worden ist, und zwar, wie ich finde – mein bisheriger Beitrag hat das auch deutlich gemacht –, aus guten Gründen.
Es gibt auch keine äußeren Gesichtspunkte, die uns nahelegen, die Sicherungsverwahrung für Jugendliche einzuführen. Denn die Situation hat sich nicht geändert. Es gibt keinen dramatischen Anstieg von Mordtaten Jugendlicher, um nur dieses Beispiel zu nennen. Deshalb ist die Entscheidung meiner Fraktion klar und eindeutig: Wir werden dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Aber ich will noch einen zweiten Gedanken anfügen. Wir haben in den letzten zehn Jahren sechs Neuregelungen im Bereich der Sicherungsverwahrung durchgeführt. Es war sehr eindrucksvoll, was der von der SPD benannte Sachverständige, der von mir sehr geschätzte ehemalige Richter am Bundesgerichtshof Dr. Schäfer, vorgetragen hat. Er hat uns gemahnt, uns das Thema noch einmal vorzunehmen, zu einer Bereinigung zu kommen, die Dinge zu glätten und vernünftige Regelungen zu finden. Ich habe mit Interesse gehört, Frau Ministerin, dass Ihr Parlamentarischer Staatssekretär gesagt hat, die Bundesregierung arbeite daran. Das ist eine Aufgabe für uns alle.
(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Von der Ministerin haben wir dazu nichts gehört!)
– Leider nicht. Deswegen spreche ich sie ausdrücklich an, Herr Kollege. Wir brauchen hier dringend eine Bereinigung, eine Zusammenführung der verschiedenen Regelungen. Wir jedenfalls legen darauf größten Wert.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP)
Der Grund dafür ist, dass wir wissen, dass wir eine Verantwortung gegenüber den Opfern haben. Auch diese sehen wir und werden deshalb verantwortlich entscheiden.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP)







