Rede vom 25.06.2008
zum Gesetz zur Verbesserung des Verfahrens zur Wahl der Bundesverfassungsrichter/innen
(nachfolgende Rede zu Protokoll gegeben)
Bei aller auch berechtigen Kritik an dem gegenwärtigen Verfahren der Richterwahl sollten wir in meinen Augen auch sehen, dass das gegenwärtige Procedere ein starkes Verfassungsorgan mit selbstbewussten Richtern hervorgebracht hat. Wir sollten zumindest bedenken, inwieweit zum Beispiel öffentliche Anhörungen von Verfassungsrichtern im Vorfeld ihrer Wahl diese nicht ? wie im Fall Prof. Dreier - in einem Maße zum Spielball der Parteipolitik machen könnten, wie ich es jedenfalls nicht erstrebenswert finde.
Gleichzeitig wende ich mich entschieden gegen Quoten wie sie der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen für Frauen vorsieht: Wir brauchen weder eine Quote für Parteien noch eine für Frauen. Es ist richtig, dass wir nur unsere besten Juristen nach Karlsruhe schicken!
Ich finde es deswegen auch gut, dass drei Richter jedes Senats aus der Zahl der Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes gewählt werden. Auch im Anbetracht der immer größer werdenden Zahl an Jura-Studentinnen, Rechtsreferendarinnen und Richterinnen bin ich übrigens fest überzeugt, dass wir in Zukunft auch am Bundesverfassungsgericht ? wie auch an den anderen obersten Bundesgerichten - mehr und mehr Richterinnen sehen werden. Dafür brauchen wir keine Quote! Ich möchte nicht, dass sich eine Berichterstatterin in einem Verfahren von den Kollegen vorhalten lassen muss, dass sie nur eine Quotenfrau sei und deswegen ihre Argumente nachher nicht so großen Gewicht haben. Ich möchte selbstbewusste Richterinnen, deren Votum mit juristischem Handwerk überzeugt. Das sind wir unserer Verfassung schuldig!
Noch eines: Keines unserer Verfassungsorgane kennt eine Frauenquote. Dass es eine solche nicht braucht, dokumentiert in meinen Augen bereits eindrucksvoll, dass unser Land von einer Bundeskanzlerin regiert wird ? ganz ohne Quote.
Gleichzeitig bin ich für die Anträge von Bündnis 90/Die Grünen aus einem anderen Grund dankbar. Wir können in meinen Augen in der Tat nicht die Augen davor verschließen, dass die Ausgestaltung des gegenwärtigen Wahlverfahrens zumindest verfassungsrechtlichen Zweifeln begegnet. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages wies im Spätsommer 2006 darauf hin, dass eine zu weite Auslegung von Artikel 94 Grundgesetz Zweifeln begegnet. Ich nehme diese Bedenken ernst. Wir werden bei den anstehenden Beratungen sorgfältig zu analysieren haben, inwieweit das gegenwärtige Verfahren den Bestimmungen unserer Verfassung genüge tut. Gerade die Wahl der Verfassungshüter selbst sollte über allen Zweifel erhaben sein.
In diesem Sinne freue ich mich sehr auf die bevorstehenden Beratungen in den Ausschüssen!
Bei aller auch berechtigen Kritik an dem gegenwärtigen Verfahren der Richterwahl sollten wir in meinen Augen auch sehen, dass das gegenwärtige Procedere ein starkes Verfassungsorgan mit selbstbewussten Richtern hervorgebracht hat. Wir sollten zumindest bedenken, inwieweit zum Beispiel öffentliche Anhörungen von Verfassungsrichtern im Vorfeld ihrer Wahl diese nicht ? wie im Fall Prof. Dreier - in einem Maße zum Spielball der Parteipolitik machen könnten, wie ich es jedenfalls nicht erstrebenswert finde.
Gleichzeitig wende ich mich entschieden gegen Quoten wie sie der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen für Frauen vorsieht: Wir brauchen weder eine Quote für Parteien noch eine für Frauen. Es ist richtig, dass wir nur unsere besten Juristen nach Karlsruhe schicken!
Ich finde es deswegen auch gut, dass drei Richter jedes Senats aus der Zahl der Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes gewählt werden. Auch im Anbetracht der immer größer werdenden Zahl an Jura-Studentinnen, Rechtsreferendarinnen und Richterinnen bin ich übrigens fest überzeugt, dass wir in Zukunft auch am Bundesverfassungsgericht ? wie auch an den anderen obersten Bundesgerichten - mehr und mehr Richterinnen sehen werden. Dafür brauchen wir keine Quote! Ich möchte nicht, dass sich eine Berichterstatterin in einem Verfahren von den Kollegen vorhalten lassen muss, dass sie nur eine Quotenfrau sei und deswegen ihre Argumente nachher nicht so großen Gewicht haben. Ich möchte selbstbewusste Richterinnen, deren Votum mit juristischem Handwerk überzeugt. Das sind wir unserer Verfassung schuldig!
Noch eines: Keines unserer Verfassungsorgane kennt eine Frauenquote. Dass es eine solche nicht braucht, dokumentiert in meinen Augen bereits eindrucksvoll, dass unser Land von einer Bundeskanzlerin regiert wird ? ganz ohne Quote.
Gleichzeitig bin ich für die Anträge von Bündnis 90/Die Grünen aus einem anderen Grund dankbar. Wir können in meinen Augen in der Tat nicht die Augen davor verschließen, dass die Ausgestaltung des gegenwärtigen Wahlverfahrens zumindest verfassungsrechtlichen Zweifeln begegnet. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages wies im Spätsommer 2006 darauf hin, dass eine zu weite Auslegung von Artikel 94 Grundgesetz Zweifeln begegnet. Ich nehme diese Bedenken ernst. Wir werden bei den anstehenden Beratungen sorgfältig zu analysieren haben, inwieweit das gegenwärtige Verfahren den Bestimmungen unserer Verfassung genüge tut. Gerade die Wahl der Verfassungshüter selbst sollte über allen Zweifel erhaben sein.
In diesem Sinne freue ich mich sehr auf die bevorstehenden Beratungen in den Ausschüssen!







