30.06.2011zur Änderung des Parteien- und Abgeordnetengesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich möchte meine Ausführungen mit einer Beobachtung beginnen. Als ich in meinem
alten Beruf in der Justiz tätig war, wurde ich von meinen Studienkollegen
ständig gefragt: Wie konntest du so unklug sein - sie haben es etwas
drastischer ausgedrückt -, in die Justiz zu gehen? Mit deinem Examen hättest du
doch große Chancen, als Rechtsanwalt viel mehr Geld zu verdienen. - Das habe
ich immer an mir abperlen lassen, weil ich in meinem Beruf sehr viel
Befriedigung gefunden habe, weil ich die Arbeit interessant fand und weil ich
gerne Angehöriger der Justiz war.
Dann wurde ich in den Bundestag gewählt und hatte fast das gleiche Gehalt, aber
mindestens die dreifache Arbeitszeit. Früher, als ich noch Oberstaatsanwalt
war, hätte ich mich um diese Zeit auf das Anschauen des heute journals
vorbereitet. Jetzt stehe ich hier und arbeite noch.
(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Das nennen Sie Arbeit, Herr Kollege van
Essen?)
Früher, als ich Oberstaatsanwalt war, hatte ich jedes Wochenende frei. Mein
letztes freies Wochenende hatte ich Anfang Februar. Von daher hat sich eine
Menge getan und verändert, insbesondere was die Betrachtung meines Gehaltes
anbelangt. Seitdem ich Abgeordneter bin, muss ich mich wegen meines üppigen
Gehalts verteidigen. Vorher hat man sich über mein geringes Gehalt lustig
gemacht; jetzt - mit dreifacher Arbeitszeit und viel größerer Verantwortung -
muss ich mich, wie gesagt, wegen meines Gehalts verteidigen. So unterschiedlich
sind offensichtlich die Betrachtungsweisen.
Deshalb bin ich dankbar, dass die Kollegen, die bisher geredet haben, darauf
hingewiesen haben, dass wir keinerlei Grund haben, uns zu verstecken. Das gilt
auch für den Vorschlag, der jetzt zur Debatte steht.
Wenn Sie sich einmal vergegenwärtigen: Es gibt die drei obersten Bundesorgane -
den Bundestag, die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht. Alle
Organe sind gleichberechtigt. Dabei ist die Verantwortung sehr ähnlich
gelagert, ebenso die Arbeitszeit. Das Ministergehalt liegt jenseits der
Besoldungsstufe B 11. Das Gehalt der Verfassungsrichter liegt ebenfalls in
dieser Größenordnung. Von daher bedeutet es überhaupt keine Überschätzung der
eigenen Position - sondern ganz im Gegenteil ein Stück Bescheidenheit -, wenn
wir sagen: Wir wollen uns an B 6 orientieren.
In den letzten Jahren sind wir - weil wir zum Teil sogar auf Anpassungen der
Abgeordnetenentschädigung verzichtet haben - gegenüber B 6 ganz erheblich
zurückgefallen. Wenn man sich einmal anschaut, wer in unserem Umfeld -
beispielsweise in der Bundestagsverwaltung - oder wer von unseren Mitarbeitern
in den Fraktionen in der Gehaltsstufe B 6 und höher ist, dann wird man zu dem
Schluss kommen, dass es wahrscheinlich nur ganz wenige Institutionen gibt, wo
diejenigen, die die eigentliche Verantwortung tragen, weniger Geld verdienen
als die Mitarbeiter, die ihnen zuarbeiten. Auch das ist ein Grund, warum wir
uns mit unserem Vorschlag nicht verstecken müssen.
Ich halte es daher für richtig, dass wir diese Anpassung vornehmen, und zwar in
zwei Schritten. Der Kollege Oppermann hat schon darauf hingewiesen, dass wir
auch dann im Jahr 2013 die Besoldungsstufe B 6 nicht erreichen, sondern dass
wir nur auf den Stand des Jahres 2010 kommen. In der Zwischenzeit wird es
sicherlich noch Erhöhungen der Beamtenbesoldung geben, sodass sich der Abstand
im Jahre 2013 nochmals vergrößern wird. Von daher denke ich, dass wir hier
einen maßvollen Vorschlag vorlegen.
Ich möchte an etwas erinnern, das häufig untergeht. Die meisten glauben,
insbesondere die Altersversorgung der Abgeordneten sei besonders üppig. Wer
sich einmal damit beschäftigt hat, weiß, dass es viele Witwen gibt, die von
einer sehr geringen Rente leben. Es ist auch kein Geheimnis, dass der Bundestag
da und dort helfen muss. Auch wir mussten in bestimmten Fällen über eine
Sozialkasse, die wir in der Fraktion haben, helfen, damit jemand überhaupt
existieren konnte. Auch das gehört zur Wirklichkeit; auch das muss bei einer so
deutschen Debatte wie der heutigen angesprochen werden.
Wir von der FDP haben uns immer dagegen gewehrt, dass wir mit Beamten
verglichen werden. Wir haben das Gefühl - daran hat sich nichts geändert -,
dass wir eher zu den freien Berufen gehören. Trotzdem kann und darf die
Beamtenbesoldung als Orientierungsmaßstab dienen. Wir möchten aber, dass auch
die Erfahrungen, die in der letzten Zeit mit einigen neuen Modellen gemacht
worden sind, in die Diskussionen einfließen. Der nordrheinwestfälische Landtag
hat beispielsweise eine neue Form der Altersversorgung eingeführt, übrigens mit
Ergebnissen, die einen nicht zufriedenstellen können: Ein Kollege von mir, der
nicht wieder in den Landtag gewählt worden ist, ist im Augenblick ohne Gehalt,
und zwar schon seit etwa anderthalb Jahren. Das ist etwas, das nicht eintreten
darf. Wer für dieses Land gearbeitet hat, kann, wenn er aus dem Parlament
ausscheiden muss, weil er nicht wiedergewählt worden ist, nicht plötzlich auf
der Straße stehen. Wir haben die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass das nicht
eintritt.
Ich freue mich deshalb sehr, dass wir zwischen den Fraktionen insgesamt
vereinbart haben, eine Kommission einzurichten, die sich genau das anschaut:
das System, nach dem die Höhe der Abgeordnetenentschädigung bestimmt wird, und
das System der Altersversorgung. Sachsen hat beispielsweise ein interessantes
Modell, bei dem mit Erfolgsfaktoren gearbeitet wird, beispielsweise mit der
Höhe des Bruttoinlandsprodukts; auch das sollte man sich anschauen.
Meine beiden Vorredner haben schon deutlich gemacht, dass die
Parteienfinanzierung der allgemeinen Entwicklung ganz erheblich hinterherhinkt.
Auch da wird angepasst, und zwar angemessen. Deswegen wird meine Fraktion
beides unterstützen: sowohl die Anpassung der Parteienfinanzierung als auch die
Anpassung der Abgeordnetenentschädigung.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
