30.06. 2011zur Einführung eines Ordnungsgeldes
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich staune schon sehr: Ich höre von den Grünen, "Würde" sei ein unbestimmter
Rechtsbegriff und deshalb nicht tauglich, in die Bestimmung aufgenommen zu
werden. "Die Würde des Menschen ist unantastbar", sagt Art. 1 des
Grundgesetzes. Auch hier haben wir einen unbestimmten Rechtsbegriff. Ich kenne
aber niemanden, der eine entsprechende Änderung des Art. 1 des Grundgesetzes
verlangen würde. Schon daran zeigt sich, wie schwach die Argumente der Grünen
sind.
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja auch kein
Strafrecht, Herr Kollege!)
Wie wichtig es ist, dass wir uns mit dem Thema Würde befassen - auch mit der
Würde des Parlaments -, hat sich, glaube ich, in der ersten deutschen
Demokratie gezeigt. In der Weimarer Republik wurde von Extremisten von links
und rechts ständig versucht, genau diese Würde des Parlaments, der
parlamentarischen Vertretung, mit Füßen zu treten. Daran ist dann auch die
Demokratie gescheitert.
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben jetzt über 60 Jahre
Bundestag!)
Deshalb haben wir eine ganz besondere Verantwortung dafür, dass so etwas in
unserem Land nicht wieder geschieht. Dass Anlass zur Sorge besteht, sehen wir
in den Landtagen von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Der Kollege Lange hat
ein entsprechendes Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern
gerade zitiert. Auch das, was wir hier im Deutschen Bundestag von der
Linksfraktion erlebt haben,…
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber, aber!)
…ist nicht erträglich.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Jeder Abgeordnete hat jedes Recht der Welt, sich zu jedem Thema zu Wort zu
melden. Deshalb bedarf es all dieser Aktionen natürlich nicht. Das Parlament
ist ein Ort des Wortes und kein Ort für Kasperleaktionen, die dann natürlich
den Weg ins Fernsehen finden und unter anderem deshalb veranstaltet
werden.
Ich weiß nicht, wie es den Kollegen gegangen ist, die zum Teil an den
Entscheidungen über Ordnungsmaßnahmen beteiligt waren. Ich hatte immer ein
schlechtes Gefühl, wenn ein Sitzungsausschluss entschieden wurde. Aber dies war
notwendig, weil das Instrumentarium nicht breit genug war. Zu einem Rechtsstaat
- die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat - gehört immer der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Ich bin dem Kollegen Lange, der gerade vor mir geredet hat, ganz
außerordentlich - das will ich hier ausdrücklich sagen - dankbar. Er war es
nämlich, der die Initiative ergriffen hat. Am Anfang hat er Widerspruch
bekommen. Ich habe ihn unterstützt, weil mir das von Anfang an ein richtiger
Weg zu sein schien. Er hat sich nicht beirren lassen und weiter für seine Idee
geworben. Ich bin ihm dafür ganz außerordentlich dankbar, weil ich denke, dass
wir hier einen richtigen Schritt machen. Der amtierende Präsident hat nun die
Möglichkeit, angemessen zu reagieren.
Das Ordnungsgeld, das wir vorsehen, ist wie alle anderen Ordnungsgelder, die es
in anderen Bestimmungen gibt, auf einen bestimmten Betrag festgesetzt. So wie
man weiß, dass dann, wenn man im Auto 20 Stundenkilometer schneller als erlaubt
gefahren ist, eine bestimmte Geldbuße, die im Bußgeldkatalog festgelegt ist, zu
zahlen ist, so gibt es das jetzt auch bei entsprechenden Verstößen. Auch bei
der Wiederholung ist klar, welches Bußgeld jeweils fällig wird. Auch da haben
wir uns an die allgemeinen Regeln gehalten. Es war gut und richtig, das so zu
tun.
Ich verstehe die Bedenken, die jetzt plötzlich von den Grünen hinsichtlich des
Ausschlusses vorgetragen werden, nicht.
(Manfred Grund [CDU/CSU]: Von einem Grünen!)
Der Ausschluss als Disziplinarmaßnahme, die dem Präsidenten zur Verfügung
steht, hat eine unglaublich lange Tradition in allen deutschen Parlamenten. Das
haben wir nicht jetzt erfunden, sondern diese Möglichkeit hat es schon immer
gegeben, nicht nur im Bundestag, sondern auch in allen Landtagen. Ich sehe
deshalb überhaupt keinen Anlass, davon abzusehen. Aber ich bin sehr froh, dass
jetzt deutlich wird, dass das in Zukunft nur bei ganz schweren Verstößen ein
Mittel der Wahl ist, weil ein anderes, weniger schwer eingreifendes Mittel,
nämlich das Ordnungsgeld, zur Verfügung steht.
Ich will nicht verschweigen, dass ich das Gefühl habe, dass dann, wenn jemand
"blechen" muss, vielleicht die Entscheidung, ob man zu all den Mitteln greift,
zu denen hier insbesondere die Linksfraktion gegriffen hat, ein Stück schwerer
wird. Wenn es ans Portemonnaie geht, dann überlegt man noch ein zweites oder
drittes Mal, ob man das dann tatsächlich tut.
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die kriegen ja jetzt die
Diätenerhöhung!)
Das Ganze kommt dann der Würde dieses Parlaments zugute. Dieses Ergebnis
wünsche ich mir.
Am meisten wünsche ich mir - das haben auch schon die Vorredner gesagt -, dass
diese neue Bestimmung nie zur Anwendung kommt. Diese Verantwortung haben wir
alle. Jeder hat dazu beizutragen. Ich hoffe, dass diejenigen, die in Sachsen
oder Mecklenburg-Vorpommern unangenehm auffallen, was immer wieder zu
Reaktionen führt, hier bei uns gar nicht auftauchen. Ich hoffe, dass sich die
Fraktion, die in der Vergangenheit zu solchen Mitteln gegriffen hat, in Zukunft
darauf beschränkt, ihre Argumente vorzutragen. Je besser sie sind, desto mehr
hören zu.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das ist der Weg, den wir alle gehen sollten. Unsere Fraktion unterstützt
jedenfalls den Vorschlag. Nochmals herzlichen Dank an den Kollegen Lange für
seine Initiative.
(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD)
