zur Einführung eines Ordnungsgeldes

zur Einführung eines Ordnungsgeldes

30.06. 2011zur Einführung eines Ordnungsgeldes

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich staune schon sehr: Ich höre von den Grünen, "Würde" sei ein unbestimmter Rechtsbegriff und deshalb nicht tauglich, in die Bestimmung aufgenommen zu werden. "Die Würde des Menschen ist unantastbar", sagt Art. 1 des Grundgesetzes. Auch hier haben wir einen unbestimmten Rechtsbegriff. Ich kenne aber niemanden, der eine entsprechende Änderung des Art. 1 des Grundgesetzes verlangen würde. Schon daran zeigt sich, wie schwach die Argumente der Grünen sind.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja auch kein Strafrecht, Herr Kollege!)

Wie wichtig es ist, dass wir uns mit dem Thema Würde befassen - auch mit der Würde des Parlaments -, hat sich, glaube ich, in der ersten deutschen Demokratie gezeigt. In der Weimarer Republik wurde von Extremisten von links und rechts ständig versucht, genau diese Würde des Parlaments, der parlamentarischen Vertretung, mit Füßen zu treten. Daran ist dann auch die Demokratie gescheitert.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben jetzt über 60 Jahre Bundestag!)

Deshalb haben wir eine ganz besondere Verantwortung dafür, dass so etwas in unserem Land nicht wieder geschieht. Dass Anlass zur Sorge besteht, sehen wir in den Landtagen von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Der Kollege Lange hat ein entsprechendes Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern gerade zitiert. Auch das, was wir hier im Deutschen Bundestag von der Linksfraktion erlebt haben,…

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber, aber!)

…ist nicht erträglich.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Jeder Abgeordnete hat jedes Recht der Welt, sich zu jedem Thema zu Wort zu melden. Deshalb bedarf es all dieser Aktionen natürlich nicht. Das Parlament ist ein Ort des Wortes und kein Ort für Kasperleaktionen, die dann natürlich den Weg ins Fernsehen finden und unter anderem deshalb veranstaltet werden.

Ich weiß nicht, wie es den Kollegen gegangen ist, die zum Teil an den Entscheidungen über Ordnungsmaßnahmen beteiligt waren. Ich hatte immer ein schlechtes Gefühl, wenn ein Sitzungsausschluss entschieden wurde. Aber dies war notwendig, weil das Instrumentarium nicht breit genug war. Zu einem Rechtsstaat - die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat - gehört immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Ich bin dem Kollegen Lange, der gerade vor mir geredet hat, ganz außerordentlich - das will ich hier ausdrücklich sagen - dankbar. Er war es nämlich, der die Initiative ergriffen hat. Am Anfang hat er Widerspruch bekommen. Ich habe ihn unterstützt, weil mir das von Anfang an ein richtiger Weg zu sein schien. Er hat sich nicht beirren lassen und weiter für seine Idee geworben. Ich bin ihm dafür ganz außerordentlich dankbar, weil ich denke, dass wir hier einen richtigen Schritt machen. Der amtierende Präsident hat nun die Möglichkeit, angemessen zu reagieren.

Das Ordnungsgeld, das wir vorsehen, ist wie alle anderen Ordnungsgelder, die es in anderen Bestimmungen gibt, auf einen bestimmten Betrag festgesetzt. So wie man weiß, dass dann, wenn man im Auto 20 Stundenkilometer schneller als erlaubt gefahren ist, eine bestimmte Geldbuße, die im Bußgeldkatalog festgelegt ist, zu zahlen ist, so gibt es das jetzt auch bei entsprechenden Verstößen. Auch bei der Wiederholung ist klar, welches Bußgeld jeweils fällig wird. Auch da haben wir uns an die allgemeinen Regeln gehalten. Es war gut und richtig, das so zu tun.

Ich verstehe die Bedenken, die jetzt plötzlich von den Grünen hinsichtlich des Ausschlusses vorgetragen werden, nicht.

(Manfred Grund [CDU/CSU]: Von einem Grünen!)

Der Ausschluss als Disziplinarmaßnahme, die dem Präsidenten zur Verfügung steht, hat eine unglaublich lange Tradition in allen deutschen Parlamenten. Das haben wir nicht jetzt erfunden, sondern diese Möglichkeit hat es schon immer gegeben, nicht nur im Bundestag, sondern auch in allen Landtagen. Ich sehe deshalb überhaupt keinen Anlass, davon abzusehen. Aber ich bin sehr froh, dass jetzt deutlich wird, dass das in Zukunft nur bei ganz schweren Verstößen ein Mittel der Wahl ist, weil ein anderes, weniger schwer eingreifendes Mittel, nämlich das Ordnungsgeld, zur Verfügung steht.

Ich will nicht verschweigen, dass ich das Gefühl habe, dass dann, wenn jemand "blechen" muss, vielleicht die Entscheidung, ob man zu all den Mitteln greift, zu denen hier insbesondere die Linksfraktion gegriffen hat, ein Stück schwerer wird. Wenn es ans Portemonnaie geht, dann überlegt man noch ein zweites oder drittes Mal, ob man das dann tatsächlich tut.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die kriegen ja jetzt die Diätenerhöhung!)

Das Ganze kommt dann der Würde dieses Parlaments zugute. Dieses Ergebnis wünsche ich mir.

Am meisten wünsche ich mir - das haben auch schon die Vorredner gesagt -, dass diese neue Bestimmung nie zur Anwendung kommt. Diese Verantwortung haben wir alle. Jeder hat dazu beizutragen. Ich hoffe, dass diejenigen, die in Sachsen oder Mecklenburg-Vorpommern unangenehm auffallen, was immer wieder zu Reaktionen führt, hier bei uns gar nicht auftauchen. Ich hoffe, dass sich die Fraktion, die in der Vergangenheit zu solchen Mitteln gegriffen hat, in Zukunft darauf beschränkt, ihre Argumente vorzutragen. Je besser sie sind, desto mehr hören zu.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das ist der Weg, den wir alle gehen sollten. Unsere Fraktion unterstützt jedenfalls den Vorschlag. Nochmals herzlichen Dank an den Kollegen Lange für seine Initiative.

(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD)

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