Verfahren zur Verteilung der Ausschusssitze
Die Parlamentarischen Geschäftsführer evaluieren die Ausschusspräferenzen einzelner Abgeordneter. Dies geschieht in Form von Fragebögen und persönlichen Gesprächen. Zu achten haben sie dabei vor allem auf das Gesamtinteresse ihrer Fraktion an einer ausgewogenen Ausschussbesetzung. Bis auf die CDU-Fraktion setzen die Parlamentarischen Geschäftsführer die ausgewählten Abgeordneten eigenständig ein.
Reglementierung von Abgeordnetenrechten
In diesem Aufgabenbereich sind die Parlamentarischen Geschäftsführer für die Aktualisierung der Beschränkungen der Rede-, Frage-, Antrags- und Stimmrechte der Abgeordneten zuständig. Des Weiteren regeln sie die Dauer von Plenardebatten, die Aufteilung der Fraktionsredezeiten und Auswahl der Redner. Damit haben sie erheblichen Einfluss auf die Gestaltung der Debatten. Wichtig ist ebenfalls die Koordinierung der Anfragen untereinander in Abstimmung mit den Fraktionsvorhaben.
Die von den Geschäftsführern geförderte Kanalisierung des Abstimmungsverhaltens, dient dem geschlossenen Auftreten der Fraktion und der Voraussehbarkeit von Abstimmungen.
Abschließend sind sie gehalten, für die Anwesenheit der Abgeordneten im Plenum zu sorgen und ihre Präsenz zu kontrollieren.
Der Ältestenrat des Deutschen Bundestages (Homepage des Deutschen Bundestages)