Opferschutz
Schwerpunkt meiner Rechtspolitik bleibt nach wie vor der Opferschutz. Der Schutz und die Rechte des Opfers von Gewaltverbrechen gehören in den Mittelpunkt des Strafverfahrens. Opfer einer Straftat zu werden gehört zu den schlimmsten Erfahrungen eines Menschen, deshalb müssen die Opfer als eigenständige Rechtspersönlichkeit mit möglichst weitreichenden eigenen subjektiven Rechten ausgestattet werden. Bereits in der 13. Wahlperiode hat ein Paradigmenwechsel in der Rechtspolitik stattgefunden, wodurch die rechtliche, tatsächliche und psychologische Situation der Opfer und Zeugen durch verschiedene gesetzliche Maßnahmen entscheidend verbessert worden ist.
Informationen zum Thema Opferschutz in Nordrhein-Westfalen
Reden
- zum 3. Opferentschädigungsgesetz I 23.04.2009
- zum Dritten Gesetz zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes I 19.03.2009
- zum 2. Opferrechtsreformgesetz I 05.03.2009
- zu unserem Antrag, eine angemessene Haftentschädigung für Justizopfer
sicherzustellen I 12.02.2009 - Opferinteressen ernst nehmen - Opferschutz stärken I 15.11.2007
- Opferschutz würdig ausgestalten | 30.11.2006
- Änderung des Opferentschädigungsgesetzes | 01.07.2004
- Opferrechte stärken und verbessern | 04.03.2004
- Opferrechtsreformgesetz | 13.11.2003
- Kriminalität wirksamer bekämpfen - Innere Sicherheit gewährleisten | 05.07.2001
Parlamentarische Initiativen
- Opferinteressen ernst nehmen - Opferschutz stärken (PDF) I 07.11.2007
- Opferentschädigung bei Terrorakten im Ausland sicherstellen (PDF) | 07.02.2006
- Antrag zur Stärkung der Opferrechte (PDF) | 07.05.2003
- Opferschutz bei Terrorakten im Ausland verbessern (PDF) | 06.11.2002





