Allgemeine Aufgaben
Darüber hinaus werden auch Ausschüsse für Themen gebildet, die nicht solche der Ministerien sind. Sogenannte Untersuchungsausschüsse, werden bei auftretenden Missständen, Pannen und Fehlentwicklungen eingesetzt.
Grundsätzlich ist es immer Aufgabe der Ausschüsse, Beschlüsse für das Plenum vorzubereiten. So werden Vorschläge von Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag, welche einmal Gesetzeskraft erlangen sollen, fachlich beraten. Gleichzeitig können sie aber auch eigene Themen zur Beratung stellen. Dazu wird das Gremium mit Abgeordneten besetzt, die in den jeweiligen Themenbereichen besonders qualifiziert sind. Um möglichst viel fachliche Kompetenz mit einzubeziehen, finden Anhörungen mit Experten aus Wissenschaft und Praxis statt.
Eine wichtige Rolle spielen die Berichterstatter im Ausschuss. Sie werden jeweils von ihren Fraktionen für einzelne Themen bestimmt. Dabei setzen sie sich intensiv mit der Materie auseinander, lassen die Position ihrer Fraktionen einfließen und korrespondieren mit Berichterstattern anderer Fraktionen.
Mit Abschluss der Beratungen wird an das Plenum eine Empfehlung abgegeben, in welcher der interne Diskussionsverlauf und die Schlussfolgerung des Ausschusses dargestellt wird.
Die Ausschüsse des Deutschen Bundestages (Homepage des Deutschen Bundestages)





