Rechtsausschuss
Unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU) befasst sich der Rechtsausschuss mit Gesetzesvorlagen aus dem Zivil-, Straf-, Wirtschafts- und Verfahrensrecht. Beratende Funktion nimmt er bei Verfahren des Bundestages vor dem Bundesverfassungsgericht und bei Fragen der Verfassungsmäßigkeit ein.
Im Gesetzgebungsverfahren werden die Gesetzänderungsvorschläge, nach der ersten Lesung im Plenum an ihn überwiesen. So geschehen auch bei der Gesetzinitiative der FDP - Bundestagsfraktion zum verbesserten Schutz der Intimsphäre. Nach der Zuweisung ist es Aufgabe der benannten Berichterstatter und des/der Vorsitzenden, sich einzuarbeiten. Gleichzeitig beginnen die Beratungen in den Arbeitskreisen der Fraktionen.
Auf der ersten Sitzung wird die Gesetzänderung vorgestellt. Bereits zu diesem Zeitpunkt können Zusammenhänge und Auswirkungen erfragt und in einer Generaldebatte die verschiedenen politischen Positionen gegeneinander gestellt werden. In den folgenden Sitzungen werden dann einzelne Vorschriften beraten. Dabei können Änderungsvorschläge eingebracht und mit einfacher Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden.
Bei schwierigen Inhalten und politisch brisanten Themen, finden öffentliche Anhörungen mit Experten aus Wissenschaft und Praxis, sowie Interessenverbänden statt. Bei der oben genannten Initiative wurden neun Vertreter der Presse und Presserechtsexperten gehört.
Mit Abschluss der Beratungen und Beschluss der Empfehlung, geben die Berichterstatter die Empfehlung an das Plenum weiter. Darin erläutern sie die interne Diskussion und die Schlussfolgerung des Ausschusses.
Rechtsausschuss (Homepage des Deutschen Bundestages)





