Jörg van Essen - Ihr Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Hamm -

zum Gesetz für die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen innerhalb der EU

Wir verabschieden heute ein Gesetz, das den 1999 begonnenen kooperativen Weg der EU-Mitgliedstaaten im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit weiterschreibt. Es basiert auf dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, das sich bereits beim Auf- und Ausbau des europäischen Binnenmarktes bewährt hat. Dieses Prinzip trägt als Schlüsselkonzept im Justizbereich dazu bei, die Schwierigkeiten zu überwinden, die sich aus der Vielfalt der Rechtssysteme der Mitgliedsaaten ergeben.

Der hier umgesetzte Rahmenbeschluss von 2005 basiert auf einem Vorschlag aus dem Jahr 2001. Noch viel länger allerdings dauern die Überlegungen an, in Europa ein effizientes Instrument für die Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen einzuführen, mit dem vor allem im Verkehrsbereich verhindert wird, dass in Mitgliedstaaten begangene Ordnungswidrigkeiten ungesühnt bleiben. Nach bisherigem Recht waren auch bei kleinen Strafen vor einer Vollstreckung im Nachbarstaat regelmäßig Gerichtsverfahren nötig, um eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Nach der heutigen Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen werden nun u. a. sämtliche Verstöße gegen die den Straßenverkehr regelnden Vorschriften mit Geldbußen ab 70 Euro leichter auch im EU-Nachbarstaat zu vollstrecken sein.

Sehr wichtig war der FDP-Fraktion bei der Umsetzung dieser Vorschriften zur Erleichterung von Vollstreckungen die Einhaltung der  rechtsstaatlichen Grundprinzipien. So kam es für uns nicht in Frage, beim Erfordernis der gegenseitigen Strafbarkeit Abstriche zu machen. Wenn beispielsweise in anderen Mitgliedstaaten ein deutscher Fahrzeughalter eine dortige Strafe verwirkt hat, indem er Auskünfte über den Fahrzeugführer verweigert, kommt eine Vollstreckung in

Deutschland nicht in Betracht. Dieser Punkt ist nach den Ausschussberatungen deshalb zu Recht von einem wahlweisen Grund zur Ablehnung des Vollstreckungsersuchens zu einem zwingenden Versagungsgrund hochgestuft worden.

Was die Rechtssicherheit aus Sicht der Bürger angeht, halten wir die im Entwurf enthaltene Stichtagsregelung für angemessen. Der Rahmenbeschluss sieht zwar eine solche nicht vor, dennoch halten wir das Vertrauen unserer Bürger als für so schutzwürdig, dass für eine Vollstreckung nach dem neuen Gesetz von aus der Vergangenheit stammenden ausländischen Entscheidungen kein Raum bleibt. Anderenfalls würde man inländische Betroffene, die bislang auf das Ausbleiben der Vollstreckung vertrauten und daher keine Rechtsmittel bemühten, im Nachhinein ihres Rechtsweges berauben.

Bei den Oppositionsfraktionen hatte der Entwurf der Bundesregierung in manchen Punkten Klärungsbedarf hervorgerufen, dieser konnte jedoch nach Anhörung von Sachverständigen im parlamentarischen Verfahren zu großen Teilen ausgeräumt werden. Wir bitten Sie daher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf als einem sinnvollen Instrument auf dem Weg zu einer maßvollen Politik europäischer Rechtsdurchsetzung.

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Montag, 6. September 2010
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