Jörg van Essen - Ihr Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Hamm

Rede vom 25.09.2008

zum Strafrechtänderungsgesetz

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich war schon Berichterstatter bei früheren Beratungen über das Thema Abgeordnetenbestechung. Die Problematik, die wir damals sehr sorgfältig erörtert haben, besteht unverändert fort. Herr Ströbele, mir ist aufgefallen, dass Sie viele Ausführungen gemacht haben, eines aber gar nicht angesprochen haben, nämlich die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Freiheit des Mandats. Das im Grundgesetz verankerte Modell des Abgeordneten ist völlig anders als das des Beamten, des
Amtsträgers, des Richters.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das bezweifelt auch niemand!)

Warum haben Sie das dann nicht angesprochen? . Daraus ergibt sich die Konsequenz, dass Abgeordnete anders behandelt werden müssen als Amtsträger; das ist ganz selbstverständlich.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Zur Freiheit des Mandats des Abgeordneten gehört, dass er anders als beispielsweise ein Beamter . ich war einer ., der objektiv sein muss, völlig einseitig Interessen vertreten darf, beispielsweise die seines Wahlkreises.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)

Das gehört zur Demokratie. Wir sind Abgeordnete dieses Parlaments, um Interessen zu vertreten. Damit haben wir eine völlig andere Aufgabe als beispielsweise der Beamte, der bei seinen Entscheidungen keine Interessen zu vertreten hat, sondern objektiv zu sein hat. Daraus folgt, dass es außerordentlich schwierig ist, jemandem vorzuwerfen, dass er sich völlig einseitig für seinen Wahlkreis einsetzt. Die meisten von uns . ich behaupte: fast alle . tun dies aus guten Gründen. Wir engagieren uns dafür, dass die Interessen unserer Wahlkreise oder der Gruppen, in denen wir beispielsweise als Gewerkschaftsvertreter tätig sind, im Deutschen Bundestag vertreten sind. Das haben wir zu berücksichtigen. Mir hat Ihr ständiger Hinweis auf andere Länder überhaupt nicht gefallen.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha!)

Zu den Ländern, die die entsprechenden Konventionen unterzeichnet und umgesetzt haben, gehören unter anderem Italien und China.

(Beifall des Abg. Dirk Manzewski [SPD])

Ich werde permanent von Journalisten gefragt: Warum Italien und Deutschland nicht? Das Ergebnis kennen wir alle. Italien hat zwar unterschrieben. Wenn es aber ernst wird, wird im italienischen Parlament ein Gesetz verabschiedet, das den Betroffenen, beispielsweise den Ministerpräsidenten, von Strafverfolgung freistellt.

(Beifall des Abg. Dirk Manzewski [SPD])

Hören Sie bitte auf, uns vorzuwerfen, andere seien besser als wir!

(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Abwegig!)

Auch China hat, wie gesagt, unterzeichnet. Daran, dass dieses Land ein Modell für freie Abgeordnete ist, habe ich meine Zweifel. Hören Sie also bitte auf, uns das vorzuhalten!

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Dirk Manzewski [SPD])

Mir gefällt überhaupt nicht, dass es permanent Tendenzen Richtung Verbeamtung des Bundestages gibt.
Dafür, dass das aus Ihrer Fraktion kommt, habe ich Verständnis. Viele haben keinen Berufsabschluss.

(Heiterkeit bei der FDP und der CDU/CSU)

Dann ist es ganz schön, wenn man als Abgeordneter wenigstens eine Verbeamtung hat. Aber ich erinnere an das, was die Kollegin Meseke, die spätere Präsidentin des Bundesrechnungshofes, bei einer früheren Debatte gesagt hat: Jeder Schritt in Richtung Verbeamtung der Abgeordneten ist schlecht für die Demokratie. . Das wird die Devise für die FDP-Bundestagsfraktion sein.

Ich warne sehr davor, die Mandatsträger in den Gemeindeparlamenten, den Landesparlamenten, im Bundestag und im Europaparlament gleichzubehandeln; denn die Verfassung gibt denjenigen, die Mitglied eines obersten Verfassungsorgans sind, andere Rechte. Deshalb müssen wir das bei der Gesetzgebung berücksichtigen.

Was ich wie der Kollege Kauder ganz kritisch sehe, ist der Begriff der Verwerflichkeit. Wenn man an manche Zeitungen mit großen Buchstaben denkt, dann könnte man den Eindruck gewinnen, dass schon die Tätigkeit des Abgeordneten an sich verwerflich ist. Deshalb wird sehr schnell entsprechend argumentiert werden, und was immer wir machen, sehr schnell als verwerflich angesehen werden. Der Kollege Kauder hat zu Recht darauf hingewiesen, dass in § 240 StGB, dem Sie den Begriff entlehnt haben, zusätzliche Festlegungen im Tatbestand enthalten sind, die das Ganze eingrenzen. Genau das sehen Sie nicht vor.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Natürlich!)

Deshalb ist das, was Sie vorgeschlagen haben, ein völlig falscher Weg. Er bringt uns nicht voran. Wenn Sie geglaubt haben, dafür bekämen Sie Beifall,…

(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie werden keinen bekommen! Dr. Thea Dückert [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Von uns nicht!)

…dann muss ich Ihnen sagen: Ich habe in Vorbereitung auf die Debatte heute Abend einen Artikel in einer wissenschaftlichen Zeitschrift gelesen . Kollege Kauder weiß bestimmt, auf welcher Seite das stand, was ich gelesen habe; mir ist das leider entfallen ., und darin ist Ihnen der Vorwurf gemacht worden, dass Ihr Entwurf, den Sie heute vorlegen, völlig untauglich ist. Also, in der Wissenschaft finden Sie keinen Beifall, bei meiner Fraktion auch nicht, und ich hoffe, bei den anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag ebenfalls nicht.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU . Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Gute Rede!)

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Sonntag, 5. Februar 2012
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