Jörg van Essen - Ihr Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Hamm

Rede vom 10.06.2010

 zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Staatssekretär Kossendey hat auf die Geschichte dieser Bestimmung hingewiesen. Es hat zwischen 1957 und 1967 einen eigenen Bundesdisziplinarhof gegeben, der dann in den Wehrdienstsenaten beim Bundesverwaltungsgericht aufgegangen ist. Man hat diese Gremien nämlich zusammengelegt und damit Verwaltungskosten gespart.

Herr Staatssekretär Kossendey hat bereits auf einen weiteren Gesichtspunkt hingewiesen, den ich deshalb nicht weiter ausführen muss, nämlich dass es auch in anderen Bereichen wie in § 42 des Arbeitsgerichtsgesetzes, aber auch in § 38 des Sozialgerichtsgesetzes ähnliche Regelungen gibt. Damit gilt selbstverständlich auch in diesem Zusammenhang, dass das Ganze nicht zu der von der Linkspartei behaupteten Verfassungswidrigkeit führt.
Der ganze Antrag atmet doch den Widerstand der Linkspartei gegen Streitkräfte im demokratischen Staat.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Alle, die auf dieser Seite des Hauses sitzen, die sich nie über die Militärgerichtsbarkeit in der DDR aufgeregt haben, und über all die Dinge, die dort passiert sind, nie ein kritisches Wort gefunden haben, meinen, hier die Behauptung aufstellen zu müssen, das Ganze sei verfassungswidrig. Das ist es eindeutig nicht.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Trotzdem bitte ich uns alle, darüber nachzudenken, ob wir dem allgemeinen Trend, den wir in vielen Bereichen sehen, nämlich in unserem Staat die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken, nicht auch in diesem Bereich folgen sollen. Ich weise etwa darauf hin, dass wir es inzwischen in allen Ländern und unterstützt von allen in den jeweiligen Ländern vertretenen Fraktionen geschafft haben, dass die Generalstaatsanwälte nicht mehr politische Beamte
sind, wodurch die Unabhängigkeit der Justiz gestärkt worden ist. Auch andere Überlegungen, beispielsweise was das Weisungsrecht des Justizministers gegenüber der Staatsanwaltschaft anbelangt, weisen in die Richtung, die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken.

Der BundeswehrVerband – auch das ist in diesem Zusammenhang wichtig – bittet darum, dass es bei der Regelung des § 80 Abs. 2 der Wehrdisziplinarordnung bleibt. Ich glaube, dass auch die Soldaten ein Interesse daran haben, dass in diesen Fragen Personen entscheiden, von denen sie das Gefühl haben, dass sie mit den Dingen, über die sie zu entscheiden haben, in besonderer Weise vertraut sind. Auf der anderen Seite gibt es den
Wunsch der Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte, dass die besondere Bestimmung des § 80 Abs. 2 der Wehrdisziplinarordnung nicht weiter fortbestehen sollte.


Wir müssen also zwischen den verschiedenen Interessen abwägen. Was mich persönlich anbelangt – Sie haben mich vorhin angegriffen, Herr Petermann –, setze ich mich tatsächlich für eine zentrale Zuständigkeit im Bereich der Strafverfahren und Ermittlungsverfahren gegen Soldaten im Auslandseinsatz ein. Im Übrigen – damit Sie nicht
wieder behaupten, das sei verfassungswidrig – sieht Art. 96 des Grundgesetzes ausdrücklich als Möglichkeit vor, dass der Bund entsprechende Gerichte einsetzen
kann. Wenn der Bund davon Gebrauch machen würde, wäre das auch verfassungsmäßig.

(Jens Petermann [DIE LINKE]: Vorbild USA!)

Meine persönliche Auffassung in diesem Zusammenhang erkennen Sie daran, dass ich möchte, dass diese Zuständigkeit bei der zivilen Justiz bleibt. Außerdem sehe ich keine Einflussmöglichkeit des Bundesverteidigungsministeriums auf die Staatsanwälte und die Richter, die in diesen Verfahren entscheiden sollen, vor, weil mir die Unabhängigkeit der Justiz besonders wichtig ist und weil dies nach meiner Auffassung auch aus dem
Leitbild des Staatsbürgers in Uniform folgt. Der Soldat ist ein Staatsbürger in Uniform, und deswegen sollten die normalen Regeln, sofern nicht ganz besondere Gründe gegeben sind, so weit wie möglich gelten. Das Bundesverwaltungsgericht ist ja ein Obergericht.
Das heißt, die dort tätigen Personen sind langjährig erfahrene Richter. Deshalb habe ich persönlich Vertrauen, dass jeder Richter, der in den Wehrdienstsenaten Recht spricht, die notwendige Erfahrung und juristische Expertise mitbringt, um seine Entscheidungen fachgerecht treffen zu können. Ich will in der ersten Lesung die Offenheit meiner Fraktion in dieser Frage ganz deutlich machen. Unsere frühere rechtspolitische Sprecherin und
heutige Bundesjustizministerin hat sich gegenüber Verdi – das haben Sie angesprochen – ja auch entsprechend geäußert.

Ich will aber auch darauf hinweisen, dass ich zu denen gehöre, die gesagt haben, dass die Wehrdisziplinarordnung ganz eindeutig in die Zuständigkeit des Bundesverteidigungsministers fällt. Und da, wo ein Gesetz zu Hause ist, muss auch die Federführung liegen.

Sie hatten kritisch angemerkt, dass auch der Rechtsausschuss darüberschauen muss. Das ist aber ganz selbstverständlich. Es gibt überhaupt keine Diskussion darüber, dass der Rechtsausschuss mitberatend tätig sein muss. Außerdem wird wohl allen aufgefallen sein, dass, jedenfalls bisher, Juristen zu dieser Frage gesprochen haben. Deshalb habe ich keine Sorge, dass nicht auch juristischer Sachverstand bei den parlamentarischen Beratungen eine Rolle spielen wird.

Dass es aber auch sachgerecht ist, die Interessen der Soldaten im Blick zu haben, möchte ich als Reservist der Bundeswehr ausdrücklich betonen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie
bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN)

Meine Netzwerke

Jörg van Essen bei Facebook
Facebook
Jörg van Essen bei Twitter
Twitter
Jörg van Essen bei meinVZ
meinVZ

 

Für ein stabiles Europa

 

iPhone App


 

Euro-Stabilisierung


 

Halbzeit-Bilanz

Halbzeit-Bilanz
 

Telefonüberwachung

 

Opferschutz

Opferschutz
 
Druckversion zum Seitenanfang
Sonntag, 5. Februar 2012
Zurück Kontakt